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Baden-Württemberg droht die Corona-Alarmstufe: Einschränkungen auch für Einzelhandel

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung am 03.11.2021 die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 11.11.2021, 09.25 Uhr, 359 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung.

Durch diese weiterhin ansteigende Zahl der Intensivpatienten könnte in Baden-Württemberg schon im Laufe der nächsten Woche (KW 46) die Corona-Alarmstufe ausgerufen werden - wenn die Zahl 390 Intensivpatienten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen übersteigt.

Wenn die Corona-Alarmstufe in Kraft tritt, bedeutet dies weitere Einschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Personen und auch einen zum Teil höheren Aufwand für Unternehmen:

- Einzelhandel: mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs gilt 3G und muss auch kontrolliert werden

- Gastronomie: im Innenbereich gilt 2G, im Außenbereich gilt 2G, ebenfalls mit Kontrollen

Die Gastronomie hat mittlerweile bereits Erfahrungen mit den Kontrollen von 3G bzw. 2G. Für den Einzelhandel wäre dies allerdings eine Neuerung. Wir würden uns freuen, wenn die Einzelhändler unter unseren Mitgliedern uns eine kurze Rückmeldung geben könnten, wie diese Kontrollen bei Ihnen vor Ort umgesetzt werden.

 

Weitere Informationen und Übersichten finden Sie auf folgenden Seiten:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/startseite/aktuelles/alle-meldungen/artikel/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/

 

 

 

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Bild: Shutterstock