Anrufen
+49 (0) 721 60 299 74 00
E-Mail schreiben
info@cityinitiative-karlsruhe.de

Umtausch abgelaufener Gutscheinkarten

Bitte beachten Sie, dass unsere Gutscheinkarten eine Gültigkeit von drei Jahren plus Ausgabejahr haben.

Als besonderen Service bietet die City Initiative Karlsruhe Ihnen die Möglichkeit, ungültige Gutscheinkarten umzutauschen.

Zum Tausch einer Karte geben Sie bitte in untenstehendem Formular die erforderlichen Daten ein. Sie erhalten nach der Eingabe eine PDF-Datei, welche Sie bitte ausdrucken und zusammen mit der betreffenden Gutscheinkarte an die angegebene Adresse senden.

Ein Umtausch ist nur auf postalischem Weg und nach entsprechender Prüfung möglich, nicht in der Geschäftsstelle der City Initiative Karlsruhe.

Die Gebühr beträgt 7,50 Euro pro angefangenem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit. Die Gebühren werden vom Restwert der Karte einbehalten. Es können nur Karten getauscht werden, die nach Abzug aller Gebühren einen Restwert von mindestens 5 Euro aufweisen. Reicht der Restwert nicht für die Gebühren oder ist der Restwert der Karte nach Abzug der Gebühren kleiner als 5 Euro, wird die Karte einbehalten, der Absender wird darüber per E-Mail informiert.

Bei mehreren abgelaufenen Karten, senden Sie und mit jeder einzelnen Karte das Formular zu. Die Gebühr fällt für jede Karte entsprechend ihres Ablaufdatums an.

Bitte beachten Sie: Der Umtausch ist lediglich für abgelaufene Gutscheinkarten (Plastikkarte) möglich. Die alten Papiergutscheine sind leider nicht mehr gültig und können auch nicht mehr getauscht werden. Grundlage hierfür sind gesetzliche Regelungen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ablauf:

  1. Füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus.
  2. Es wird ein PDF mit allen notwendigen Daten angezeigt.
  3. Drucken Sie dieses PDF aus.
  4. Den Ausdruck und Ihre Karte senden Sie an die angegebene Adresse.
  5. Nach Erhalt des Formulars und Prüfung wird Ihnen eine neue Karte – mit dem Guthaben nach Abzug der Gebühren – zugesendet.
  6. Auch diese Karte hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.