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Abholservice im Einzelhandel wieder erlaubt

Die baden-württembergische Landesregierung lockert die Corona-Verkaufsbeschränkungen für den Einzelhandel: Ab kommenden Montag, 11. Januar, dürfen Kunden ihre vorbestellten Produkte wieder in den Geschäften abholen. Nach dem Weihnachtsgeschäft seien keine großen Warteschlangen mehr zu erwarten, sagte ein Regierungssprecher. Aus Sorge vor Infektionsherden hatte die Landesregierung das Abholen Mitte Dezember untersagt. Die Geschäfte durften bisher einen Lieferdienst anbieten, Kunden aber ihre vorbestellten Produkte nicht persönlich im Geschäft abholen. Das wird zum 11. Januar jetzt möglich, wie schon in anderen Bundesländern. Kunden müssten jedoch mit dem Geschäft im Vorfeld eine Abholzeit vereinbaren, so das Staatsministerium. Der Handelsverband Baden-Württemberg reagierte erleichtert auf die Entscheidung.

 

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Bild: Shutterstock