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Karlsruher Pausengutschein

Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern jeden Monat bis 15 Essensgutscheine steueroptimiert schenken. Mit der Ausgabe der Karlsruher Essensgutscheine kann den Mitarbeitern ein Essenszuschuss von bis zu 1.301,40 Euro jährlich gewährt werden. Bis zu diesem Betrag können die Karlsruher Essensgutscheine steueroptimiert ausgegeben werden (§ 8 Abs. 2 EStG). Der Maximalbetrag für den täglichen Essenszuschuss liegt bei 7,23 Euro pro Mitarbeiter. Dabei sind die ersten 4,13 Euro mit 25 % pauschal zu versteuern, die zweiten 3,10 Euro sind steuerfrei.

Mit diesem Gutscheinsystem können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine steueroptimierte Zusatzentlohnung bieten, um die Arbeitsmotivation zu steigern und das innerbetriebliche Engagement zu fördern.

Nationale Anbieter von Essensgutscheinen verlangen von den Unternehmen, die diese Gutscheine für ihre Mitarbeiter erwerben, bis zu 10 % des Werts an Gebühren. Bei unserem System fallen lediglich Gebühren in Höhe von 2,5 % an. Ein weiterer Vorteil der Essensgutscheine: Die Käufer unterstützen unsere regionalen Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe, denn das Geld bleibt damit in der Region.

Weitere Infos und Bestellung unter www.pausengutschein.de