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Land erlaubt Öffnung für Geschäfte mit abgetrennter Fläche

Mit einer begrenzten Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab heute Donnerstag, 23. April,  auch große Geschäfte und Kaufhäuser in Baden-Württemberg wieder öffnen. Abtrennen ist also erlaubt. Hier der Bericht aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23. April 2020:

https://bnn.de/nachrichten/suedwestecho/land-erlaubt-oeffnung-fuer-geschaefte-mit-abgetrennter-flaeche?fbclid=IwAR1k8QxkIJ9yruefwa99_7ZTK3qTANgRA7yj3fQOja5wK86lIFRvDFHo5No

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Bild: Shutterstock