Mit einer begrenzten Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab heute Donnerstag, 23. April, auch große Geschäfte und Kaufhäuser in Baden-Württemberg wieder öffnen. Abtrennen ist also erlaubt. Hier der Bericht aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23. April 2020: